Die Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den Kosten eines verlorenen oder durch Vergleich beendeten Rechtsstreites, die unter Umständen recht hoch ausfallen können. In vielen Bereichen wird sie empfohlen, teilweise erscheint die Rechtsschutzversicherung unabdingbar. Potenzielle Versicherungsnehmer überlegen oft, ob diese wirklich nötig ist, denn eine Versicherung zahlt nicht immer. Sie prüft jeden Fall vorab auf seine Aussichten vor Gericht und lässt dann eigene Sachverständige entscheiden, ob der Rechtsstreit lohnt oder die Chancen, ihn zu gewinnen, eher gegen null gehen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Versicherungsnehmer eindeutig im Unrecht ist, was durch viele Vergleichsurteile belegt werden kann. Wie das genaue Verfahren der Fallüberprüfung abläuft, erfahren Sie im Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung.
Den Interessenten muss klar sein, dass die Rechtsschutzversicherung keinesfalls Schadenersatzforderungen oder Geldstrafen übernimmt, sie trägt nur die Kosten für den Rechtsstreit und für Kautionen. Es gehören dazu:
Wenn ein Rechtsstreit gewonnen wird, trägt die Gegenseite die Kosten, doch der Ausgang eines Prozesses kann vorab nicht bestimmt werden. Auf See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand. Viele Prozesse werden von den Parteien nicht geführt, weil sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und sich zwar im Recht fühlen, aber ein Unterliegen vor Gericht und die damit verbundenen Prozesskosten fürchten. Hierzu genügen zwei Informationen durch den gegnerischen Anwalt: Dieser teilt mit, wie hoch seine Gebühren ausfallen werden (exorbitant hoch, egal ob das stimmt), gleichzeitig droht er mit dem Aufruf von Gutachtern (noch viel höhere Kosten). Besonders in Wirtschaftssachen, wo die Fakten-, Beweis- und Interpretationslage komplex ausfällt, ist die Drohung mit einem Gutachter ein sehr wirkungsvolles Mittel, das die Gegenseite oft einknicken lässt - wenn sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Firmenrechtsschutz gilt daher in Bereichen, in denen gern gestritten wird, als unerlässlich.
Ist im Vorfeld geklärt, ob eine Versicherung einen Schaden überhaupt abdeckt, wird die Deckung einer Rechtsschutzversicherung heute meist bis zu einer Million Euro und von vielen Anbietern mit unbegrenzter Deckungssumme angeboten. Auch hier ist wieder zu beachten: Es handelt sich um die Leistungen, die als Prozesskosten fällig werden. Ein Prozess, der eine Million Euro kostet, müsste sich um einen wirklich komplexen Fall mit hohen Forderungen und über sämtliche Instanzen drehen, so etwas ist sehr selten. Daher bieten die Versicherer solche Deckungen zu relativ moderaten Policenpreisen an, jedermann sollte die hohe Deckung wählen. Strafkautionen sind meist bis 50.000 Euro enthalten, diese betreffen oft nicht einmal den Versicherungsnehmer selbst, sondern zum Beispiel seine in einem Adria-Hafen vom Zoll beschlagnahmte Yacht. Auch dafür sind Rechtsschutzversicherungen gut. Eine weitere, unschätzbare Dienstleistung bieten sie an: Ihre Experten treten oft als Mediatoren auf, was teure Rechtsstreitigkeiten ersparen hilft. Es gibt sie praktisch für alle Arbeits- und Lebensbereiche, für den Straßenverkehr, für Vermieter und Mieter, Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie als ganz private Rechtsschutzversicherung, die jedermann gebrauchen kann.
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