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Kategorie: Finanzen
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Veröffentlicht am Sonntag, 09. Februar 2020 22:21
Auch im Jahr 2020 gibt es wieder Änderungen bei den Steuern und Sozialabgaben. Wir fassen die wesentlichen Punkte zusammen.
Entlastung der Betriebsrentner
Die meisten Betriebsrentner freuen sich zum Jahresbeginn 2020 über eine Entlastung bei den Beiträgen zur Krankenversicherung. Wer als Rentner in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt, profitiert von der Umwandlung der früheren Freigrenze in einen Freibetrag. Dieser liegt ab dem laufenden Jahr 2020 bei 159,25 Euro. Nur für die darüber hinausgehende Rente sind ab sofort Beiträge zu bezahlen.
Neue Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze für die PKV
Die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden turnusgemäß angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt bundesweit einheitlich auf 62.550 Euro, die Beitragsbemessungsgrenze auf 56.250 Euro. Wer bis zur Versicherungspflichtgrenze verdient (sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze), muss pflichtgemäß in eine gesetzliche Krankenkasse einzahlen. Bei einem darüber liegenden Verdienst kann der Arbeitnehmer auf Wunsch in die private Krankenversicherung wechseln. Davon zu unterscheiden ist die Beitragsbemessungsgrenze: Nur bis zu dieser Grenze zahlen gesetzlich Versicherte die Beiträge zur Krankenversicherung.
Weitere Änderungen 2020
- Die Steuererklärung wurde endlich vereinfacht. Damit wurde sie auch im Umfang deutlich kleiner. Bislang waren vier Seiten auszufüllen, ab 2020 sind es nur noch zwei. Es gibt eine neue Anlage für Sonderausgaben sowie außergewöhnliche und haushaltsnahe Belastungen. Diejenigen Daten, die das Finanzamt ohnehin automatisch abrufen kann (Lohn und Rente), muss der Steuerpflichtige nicht mehr eintragen.
- Der steuerliche Grundfreibetrag wurde für alle Bundesbürger angehoben. Damit sinkt der Einkommenssteuerabzug. Die Steuersätze haben sich ebenfalls verändert. Beides zusammen schafft eine steuerliche Entlastung für Privatpersonen zwischen 37 und 183 Euro.
- Wer eine Immobilie selbst bewohnt und sie energetisch saniert, erhält einen Zuschuss von 20 %. Der Maximalsatz liegt bei 40.000 Euro. Allerdings müssen sich die Sanierer entscheiden, ob sie die Maßnahme drei Jahre lang steuerlich geltend machen oder andere staatliche Förderprogramme nutzen – es funktioniert nur eine der beiden Möglichkeiten.
- Personen, die den Lebenspartner bzw. die Lebenspartnerin unterstützen, können ab dem laufenden Jahr 2020 insgesamt 784 Euro als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen – 240 Euro mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen mögliche Beiträge zur Kranken- plus Pflegeversicherung. Das gilt aber nicht, wenn der Lebenspartner mehr als 624 Euro verdient.
- Für Dienstreisen steigt der Verpflegungsmehraufwand auf 14 Euro (vorher: 12 Euro), wenn die Dienstreise über acht Stunden dauert. Ab 24 Stunden Abwesenheit sind es dann 28 Euro. Wer als Kraftfahrer unterwegs ist, kann zusätzlich täglich acht Euro absetzen.
- Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer verteuert Flugtickets. Sie werden zwischen fünf und 18 Euro teurer.
- Wer als Angestellter ein Elektroauto als Dienstwagen nutzt, wird steuerlich besser entlastet. Der geldwerte Vorteil sinkt auf 0,25 % des Bruttolistenpreises (vorher: 0,5 %). Das Jobticket des Arbeitgebers muss ohne Sozialabgaben mit 25 % versteuert werden. Steuerfrei bleibt es, wenn es on top auf das Gehalt kommt.
- Zusätzliche Gesundheitsleistungen von Unternehmen für ihre Angestellten sind ab 2020 steuerfrei bis zum Freibetrag von 600 Euro.
Mehr Geld für Familien mit kleinem Einkommen
Schon im Sommer 2019 trat das sogenannte Starke-Familien-Gesetz in Kraft. Es bringt ab 2020 den Familien mit geringem Einkommen netto mehr Geld. Der Kinderzuschlag steigt als Ergänzung zum Kindergeld auf 185 Euro monatlich pro Kind (vorher 170 Euro). Diese Änderung gab es schon in der zweiten Jahreshälfte 2019. Eine Neuerung kommt 2020 hinzu: Die Einkommenshöchstgrenze für den Zuschlag entfällt. Zwar spielt das Einkommen weiter eine Rolle, aber wer mehr verdient, verliert den Zuschlag nicht komplett – er wird nur gemindert. Die betroffenen Familien profitieren darüber hinaus vom Gute-Kita-Gesetz: Es befreit diese Gruppe von den Kitagebühren. Auch die Höhe des Schulstarterpakets wurde auf 150 von vorher 100 Euro angehoben. Schülerfahrkarten und ein Mittagessen in der Schule gibt es ab 2020 für die Kinder dieser Familien kostenlos. Wer eBooks zum Lernen nutzt, zahlt ab 2020 nur noch sieben statt vorher 19 % Mehrwertsteuer. Weitere Verbesserungen für Kinder und Familien sind:
- Der Kindesunterhalt steigt auf 369 Euro für ein Kind unter sechs Jahren, auf 424 Euro für ein sechs- bis elfjähriges Kind und auf 497 Euro für ein 12- bis 17-jähriges Kind.
- Auch erwachsene Kinder werden entlastet. Sie müssen ab 2020 nur noch dann für die Elternpflege bezahlen, wenn sie über 100.000 Euro jährlich verdienen. Von ihrem Einkommen können sie Ausgaben für den eigenen Lebensunterhalt, Sparraten für ihre eigene Altersvorsorge und einen Selbstbehalt abziehen. Gibt es in der Familie mehrere Kinder, zahlen die Geschwister anteilig in Relation zu ihrem Verdienst. Wichtig: Vermögen wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
- Das Digitale-Versorgungs-Gesetz ermöglicht ab 2020, dass Apps mit einem nachweislichen medizinischen Nutzen per Rezept verordnet und von der Kasse bezahlt werden können.
- Der Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro (vorher: 9,19 Euro). Die Branchenmindestlöhne wurden ebenfalls angepasst.
- Ab August 2020 steigt der Zuschuss für das Aufstiegs-BAföG auf 100 % (vorher: 50 %). Die Zuschüsse für die Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie für den eigenen Unterhalt wurden ebenfalls angehoben