Was zahlt eine Versicherung bei Naturkatastrophen?

Für Schäden durch Naturkatastrophen wie das jüngste Hochwasser im Juni 2013 in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Tschechien kommt die Elementarschadenversicherung auf, wenn sie abgeschlossen wurde. Sturmschäden sind auch über eine Gebäudeversicherung abgedeckt, Hochwasser jedoch nicht. Die Gebäudeversicherung schützt vor Schäden durch Leitungswasser und auch durch Feuer, Hagel und Blitzschlag, in einigen Fällen auch vor Erdrutschen, wenn diese inkludiert waren. Das Problem bei Hochwasser und Erdrutschen besteht darin, dass in den Risikozonen, beispielsweise an den Ufern von Rhein, Donau und Elbe die Policen enorm teuer wären, wenn sie überhaupt eine Versicherungsgesellschaft anbietet. Betroffene äußerten sich in den Tagesthemen der ARD entsprechend: Es sei billiger, so eine Geschäftsfrau aus Passau, das Geld für Aufräum- und Sanierungsarbeiten bis zum nächsten "Jahrhunderthochwasser" (inzwischen im Dekadenabstand) zusammenzusparen, als die teure Versicherungspolice zu bezahlen.


Was leistet eine Elementarschadenversicherung?


hochwasser© J .Bredehorn / pixelio.deElementarschäden sind nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Deutschland Überschwemmung, Hochwasser, Starkregen, Erdfall und Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen. Blitzschlag ist in der Gebäudeversicherung inkludiert, die übrigen Elementarschäden schließen manche Gebäudeversicherungen auf Anfrage ein, regelmäßig jedoch nicht. Eine Ausnahme machen hiervon die alten Gebäudeversicherungen der staatlichen Versicherungsgesellschaft der DDR. Eine Gebäudeversicherung ist recht preiswert, eine Elementarschadenversicherung ist es nicht. Wenn eine Gebäudeversicherung unter 100 Euro im Jahr kostet, sind es bei der Elementarschadenversicherung zusätzlich bis zu rund 300 Euro plus einem Selbstbehalt von einem bis 10 Promille (maximal 5.000 Euro). So kalkulieren die Hausbesitzer an Rhein, Elbe und Donau: Wenn sie das Ereignis alle 10 Jahre trifft, kann es sie ohne Elementarschadenversicherung etwa 8.000 Euro kosten, so viel hätten sie auch mit Versicherung an Kosten. Vielleicht trifft es sie aber nicht. Die Kosten für die Versicherung basieren auf einer Zonierung, die von den Versicherern aktuell - jedenfalls hinsichtlich der Policierung - neu überdacht werden muss. Sie beschreibt die statische Wahrscheinlichkeit für ein Hochwasserereignis (der häufigste Elementarschaden in Deutschland):
    •    GK 1 – einmal in mehr als 200 Jahren
    •    GK 2 – einmal in 50 bis 200 Jahren
    •    GK 3 – einmal in 10 bis 50 Jahren
    •    GK 4 – einmal in 10 Jahren
Vermutlich werden in sehr naher Zukunft die Policen teurer, jedenfalls für die Betroffenen der aktuellen Hochwassergebiete. Die Risikoeinstufung wird ständig aktualisiert, hierzu dient das System ZÜRS public (Zonierungssystem Überschwemmung/ Rückstau/ Starkregen) des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft.


Was leisten Hausrat- und Kaskoversicherungen?


Die Hausratversicherung schützt ebenfalls nicht vor Hoch-, nur vor Leitungswasser, es sei denn, Elementarschäden wurden eingeschlossen. In diesem Fall ist der bewegliche Hausrat versichert, der durch das Hochwasser beschädigt oder vernichtet wurde. Die Teilkaskoversicherung leistet bei Überschwemmung, wenn das Auto ordnungsgemäß - der Schadensminderungspflicht folgend - abgestellt war. Das bedeutet, wer sein Auto in der Tiefgarage oder unter einer Unterführung abstellt, erhält nichts von der Versicherung. Maßgebend ist hierbei der Wetterbericht für die betreffende Region bis 24 Stunden vor dem Ereignis. Wer übrigens mit dem Auto durch die Überschwemmung fährt und dabei einen Wasserschlag (Wasser im Motorraum) erleidet, erhält nichts von der Versicherung. Er hätte das Fahrzeug aus der Gefahrenzone bringen oder es verlassen müssen, wenn eine Rettung aussichtslos ist. Die Schadensminderungspflicht betrifft auch den Hausrat: Die Besitzer haben die Pflicht, ihre Fenster abzudecken, ihren Hausrat aus dem Keller zu holen und ihn so weit wie möglich nach oben zu bringen sowie sich mit Sandsäcken, so weit es geht, gegen die Fluten zu schützen. Inwieweit sie dieser Pflicht nachgekommen sind, darüber lässt sich trefflich streiten. Allerdings sind bislang keine Fälle bekannt geworden, in denen sich die Versicherungsgesellschaften böswillig den Zahlungen verweigert hätten - es mangelt regelmäßig an Beweisen für Tun und Unterlassen, zudem sind stets so viele Kunden betroffen, dass Sammelklagen drohen. Immerhin denken die Deutschen seit einem reichlichen Jahrzehnt - dem letzten Jahrhunderthochwasser von 2002 - durchaus an die Elementarschadenversicherung, immerhin 32 Prozent aller Haushalte haben sie abgeschlossen. Das lohnt sich auch, wenn die Existenz nicht komplett vernichtet wurde: Verrutschte und gerissene Dachziegel werden ebenfalls ersetzt, die Kosten für den Dachdecker, auch für die Kontrolle, übernimmt die Versicherung.

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