Neue Gesetze und Verordnungen 2014

Das Jahr 2014 bringt den Deutschen einige neue Gesetze und Verordnungen, die überwiegend von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossen worden waren. Doch der Wandel schreitet schnell voran: Einige Beschlüsse etwa zur Rente könnte die Große Koalition alsbald nachbessern, wie sich aus dem Koalitionsvertrag herauslesen lässt (abschlagsfreie Rente ab 63 bei 45 Beitragsjahren). Viele Dinge tragen administrativ-technischen Charakter wie die Pflicht, eine elektronische Gesundheitskarte bei sich zu tragen, ebenso Wattzahllimitierungen bei Haushaltsgeräten oder die Eichung bei den Messungen von Strom, Gas und Wasser. Der Hartz IV Regelsatz steigt ebenfalls zwischen fünf und neun Euro pro Empfänger.


Rentenbeitrag und EU-Verordnungen

http://photo.elsoar.com/wp-content/images/2014-Numbers-Happy-2014-New-Year-hd-Image-Wallpaper.jpg2014 @ photo.elsoar.comDer Rentenbeitrag bleibt stabil bei 18,9% vom Bruttoeinkommen, er hätte eigentlich angesichts voller Rentenkassen sinken müssen. Das hat die GroKo außer Kraft gesetzt, gesetzeswidrig, wie die Opposition süffisant anmerkt. Die übrigen Änderungen halten sich vielfach die Waage oder fallen mehrheitlich zum Vorteil von Verbrauchern aus:

- Die Post erhöht das Porto, das werden nur Firmen spüren. Privatleute dürfte die marginale Erhöhung um zwei Cent für einen Standardbrief kaum schmerzen.
- Handy-Telefonate werden dank festgezurrter Roaming-Gebühren im EU-Ausland billiger, das betrifft alle Europäer bei ihrem Auslandsurlaub in Europa und macht etwas mehr Porto mehr als wett.
- Staubsauger dürfen ab September 2014 die Leistung von 1.600 Watt nicht mehr überschreiten, auch müssen alle Haushaltsgeräte ein EU-Label für den Stromverbrauch tragen.
- Ab Mitte Juni können Verbraucher EU-weit die Ware aus einem Online-Einkauf 14 Tage ab Erhalt zurückschicken, müssen aber - im Gegensatz zu bisher - den Widerruf ausdrücklich erklären.
- Regional produzierte Lebensmittel können, müssen aber nicht schon seit Januar 2014 mit einem blau-weißen Regionalfenster gekennzeichnet werden, das auch Angaben zur Herkunft der Zutaten, dem Standort der Verarbeitung und der Art der Verpackung enthält.
- 14 Lebensmittelinhaltsstoffe, die als allergiegefährlich gelten, müssen ab Dezember 2014 besonders gekennzeichnet werden.


Arbeit und Steuern 2014

Ab 2014 steigt der steuerliche Grundfreibetrag auf 8.354 Euro, immerhin eine Erhöhung um 224 Euro. Der Kinderfreibetrag muss ebenfalls steigen, wahrscheinlich auf 4.440 Euro, was höheren Einkommen zugutekäme. Bemessungsgrenzen der Sozialversicherungen entwickeln sich wie folgt:

- Der Höchstbeitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen auf 5.950 Euro (+ 150 Euro), im Osten auf 5.000 Euro (+ 100 Euro).
- Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von monatlich 3937,50 Euro auf 4050 Euro.
- Die Versicherungspflichtgrenze für die GKV steigt von 4350 Euro auf 4462,25 Euro.

Auch Verpflegungspauschalen für Dienstreisen ändern sich, der Arbeitgeber kann schon bei achtstündiger Abwesenheit eine steuerfreie Pauschale in Höhe von 12 Euro, bei 24 Stunden in Höhe von 24 Euro zahlen. An- und Abreisetage von mehrtägigen Reisen werden mit je 12 Euro pauschaliert. Eine Einschränkung gibt es im Gegenzug bei Zweitwohnungen, die ab 2014 nur noch mit höchstens 1.000 Euro monatlich als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind.


Spezielle Arbeitnehmerregelungen

Kurzarbeitergeld wird auch 2014 wie bisher bis zu einem Jahr gezahlt, um den Unternehmen Planungssicherheit zu verschaffen. Das stellt eine Sonderfrist dar und musste neu geregelt werden, ansonsten wäre die alte Frist von sechs Monaten wieder in Kraft getreten. Schon seit Januar 2014 gilt EU-weite Arbeitnehmerfreizügigkeit inzwischen auch für Bürgerinnen und Bürger aus Bulgarien und Rumänien. Das hat in Deutschland eine Zuwanderungs- und Missbrauchsdebatte ausgelöst, die aktuell (Mitte Januar 2014) in vollem Gange ist.


Pflege-TÜV und Flensburger Punkte ab 2014

Einige Änderungen wie die Erhöhung der Tabaksteuer treffen nur die Raucher, andere wie die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters in Richtung 67. Geburtstag bislang nur eine Minderheit der Arbeitnehmer, denen eine (noch kleinere) Minderheit gegenübersteht, die nach 45 Beitragsjahren schon mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen können. Noch mehr könnte die Bürgerinnen und Bürger die Entwicklung des Pflegesystems interessieren: Der Pflege-TÜV, eine öffentlich einsehbare Benotung von Pflegeheimen, wird noch strenger. Um eine "sehr gute" Bewertung zu erhalten, müssen die Heime eine hohe Messlatte überschreiten. Bei ambulanten Diensten bleibt vorläufig alles beim Alten. Was alle Kraftfahrer interessieren dürfte, ist das neue Flensburger Punktesystem ab dem 01.05.2014: Es gibt zwar weniger Punkte, doch schon nach 8 - statt bisher wie nach 18 - Punkten wird der Führerschein entzogen. Ebenso wichtig: In Zukunft verjähren Punkte getrennt je nach Schwere des Verstoßes nach zweieinhalb, fünf und bei sehr schweren Verstößen erst nach zehn Jahren. Die alte Regelung, dass ein neuer Punkt die Verjährung alter Punkte hemmt, wurde hingegen abgeschafft.

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