Wie in jedem Jahr treten auch 2016 neue Regeln und Gesetze in Kraft, die unsere Finanzen betreffen. Die Daten für das Inkrafttreten dieser Regeln verteilen sich über das Jahr 2016 und stehen teilweise noch nicht endgültig fest. Einige entlasten, andere belasten die Bürgerinnen und Bürger.
Die Kontoverwaltung, die Gebühren, die Dispozinsen und die Bewilligung von Konten (Stichwort: “Jedermann-Konto”) sind Neuregelungen des Jahres 2016. Im Überblick:
Es gibt verschiedene Entlastungen, unter anderem wird die kalte Progression leicht abgemildert. Der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer steigt auf 8.652 Euro (Steigerung um 180 Euro). Den Spitzensteuersatz (42 %) zahlen Gutverdiener künftig erst ab 53.366 Euro Jahreseinkommen, die Steigerung beträgt 784 Euro. Alle genannten Werte gelten für je eine Person, für gemeinsam veranlagte Paare gilt das Doppelte. 180 Euro können Steuerzahler künftig mehr als außergewöhnliche Belastung von Unterhaltszahlungen absetzen (insgesamt 13.805 Euro). Vorsorgeaufwendungen für die Rente werden ab 2016 zu 82 % berücksichtigt (bis 2015: 80 %). Der Höchstbetrag steigt auf 22.767 Euro von bisher 22.172 Euro. Der Freistellungsauftrag für Sparer ist ab 2016 nur mit Steuer-ID gültig.
Das Kindergeld steigt um zwei Euro pro Kind und Monat, im Einzelnen:
Die Steuer-ID von Kind und Kindergeld beziehendem Elternteil muss der Familienkasse mitgeteilt werden. Es gibt bislang (Januar 2016) keinen festen Termin dafür. Die Kasse wird sich bei säumigen Eltern schriftlich melden. Der Gesamtfreibetrag erhöht sich auf 4.608 Euro jährlich, der Kinderfreibetrag um 96 Euro, die Summe aller Freibeträge beträgt 7.248 Euro pro Kind.
Die Zinsen bleiben durch die EZB-Politik niedrig, Sparer werden mit kurzfristigen Geldern (Tagesgeld, Festgeld bis ein Jahr) kaum eine Rendite deutlich über der Inflationsrate erwirtschaften. Längerfristiges Festgeld kann sich lohnen, manche Banken bieten interessante Kombimodelle aus Tages- und Festgeld an.
Das Meister-BAföG steigt auf 760 Euro monatlich für Alleinstehende (bisher: 697 Euro), auch für Studenten und Schüler gibt es mehr: Das BAföG steigt um sieben Prozent, der Freibetrag auf das Elterneinkommen ebenfalls um sieben Prozent, wodurch es mehr Anspruchsberechtigte geben wird.
Zwar bleibt der Grundbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse stabil (14,6 Prozent auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilt), doch einige Kassen erhöhen die Zusatzbeiträge. Diese zahlen Arbeitnehmer allein. Die durchschnittliche Steigerung beträgt 0,2 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt nun bei 1,1 %. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt von 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro monatlich. Auch Erhöhungen der Bemessungsgrenzen für Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gibt es, im Westen auf 6.200 Euro, im Osten auf 5.400 Euro.
Die Renten werden steigen, wahrscheinlich um 5,0 % im Osten und 4,4 % im Westen. Der Hartz IV Regelsatz steigt um fünf Euro für Alleinstehende und vier Euro für Paare in einer Bedarfsgemeinschaft, das Wohngeld steigt auf 186 Euro. Das Briefporto erhöht sich auf 70 Cent (Inland) bzw. 90 Cent (Ausland).
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